Pieschenpark statt Hafencity, Graffiti und Streetart sind Kunst!

Neustadtpiraten wählen neuen Vorstand und erweitern ihr Grundsatz– und Wahlprogramm

Am vergangenen Sonntag fand die zweite Mitgliederversammlung 2013 des Ortsverbandes der Dresdner PIRATEN – den Neustadtpiraten – statt. Dabei wurde als erstes ein neuer Vorstand gewählt. Dieser besteht nun aus fünf Mitgliedern: Dr. Martin Schulte-Wissermann (Vorstandsvorsitzender), Jan Kossick (stellvertretender Vorsitzender), Nora Ziesche (Schatzmeisterin) und den Beisitzern Anselm Schmidt sowie Kai Ködel.

Desweiteren wurden Anträge zur Hafencity, dem Alten Leipziger Bahnhof sowie dem Verhältnis zu Streetart und Graffiti als Kunstform verabschiedet.

“Die Anträge zur Hafencity gehen dabei weit über den Status Quo oder die einfache Ablehnung der bestehenden Pläne hinaus und zeigen anwohnerfreundliche Lösungen auf”, so der frisch gewählte Vorstandsvorsitzende Martin Schulte-Wissermann.

So schlägt der Antrag zur Hafencity etwa vor, das Überflutungsgebiet südlich der Leipziger Straße als Pieschenpark zu entwickeln ohne die Überschwemmungsfläche aufzugeben oder einer weiteren Versiegelung Vorschub zu leisten. Die Entwicklung des Geländes nördlich der Leipziger Straße mit Wohnbebauung, Büros, dem Erhalt des Alten Schlachthofs, Schulen, Kitas und Grünzügen mit Verbindungsfunktion soll ebenso vorangetrieben werden.

Für die Fläche des Alten Leipziger Bahnhofs wird vorgeschlagen, auf die Pläne der Großmarktansiedlung zugunsten einer kleinteilig durchmischten Ansiedlung von Wohnungen, Gewerbe und Kultur zu verzichten. “Durch diese Pläne wird das Gelände des Alten Leipziger Bahnhofs zu einem Verbindungsstück und keinem Keil zwischen den umgebenden Stadtgebieten und ihren Bewohnern. Es erhält so eine ausgewogene soziale, ökonomische und kulturelle Durchmischung”, meint Jan Kossick, neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

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2 Responses to “Pieschenpark statt Hafencity, Graffiti und Streetart sind Kunst!”

  1. kami sagt:

    “Streetart im öffentlichen Raum soll legalisiert werden, solange sie zu keiner Gefährdung – zum Beispiel durch Unkenntlichmachen von Verkehrszeichen – führt.” – Hier muss aber noch stark differenziert werden. Nicht alles was Graffity ist kann man pauschal zu Streetart zählen und Streetart besteht auch nur zu teilen aus Graffity.
    Wenn schon der Begriff aus dem UrhG “Schützenswertes Gut” verwendet wird, dann sollte man sich z.B. auch fragen, was passiert, wenn mit Street-Art bestehende Kunst verändert oder entstellt wird. Als Schützenswertes Gut wird nämlich auch Architektur bezeichnet, darunter Fassaden. Eine pauschale legalisierung von jeglicher Street-Art und Graffity pauschal als Street-Art zu bezeichnen halte ich für einen Schritt in die falsche Richtung. Der Vorschlag mehr Flächen zum legalen Sprayen frei zu geben ist aber gut.

    • Ans sagt:

      Im Antrag wird klar zwischen Graffiti und Streetart unterschieden. Letzteres soll legalisiert, erstes lediglich entkriminalisiert (bei gleichzeitiger Förderung von Flächen und Initiativen für legales Graffiti) werden.

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