Für Tanzfreiheit an Feiertagen: Ostertanz 2014

Am kommenden Karfreitag gilt wieder wie seit vielen Jahren: Keine Musik in Bars und Diskotheken in ganz Dresden. Das verbietet das sächsische Feiertagsgesetz seit 1992 (§ 6 SächsSFG). Verboten sind unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Veranstaltungen aller Art, sofern sie „geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“. Entgegenstehendes Verhalten kann und wird durch die Polizei sanktioniert.

Die Dresdner Piraten halten dieses Verbot für nicht mehr zeitgemäß und setzen sich für Tanz- und Religionsfreiheit sowie die vollständige Trennung von Staat und Religion ein. Dabei verstehen sie unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung.

“Wir respektieren selbstverständlich die Bräuche und Sitten der Religionen. Dennoch dürfen diese nicht dazu führen, dass Andersgläubige oder Konfessionslose gezwungen sind, diese mit auszuüben. Wer seinem Glauben nachkommen möchte, kann dies tun, darf aber andere Menschen dabei nicht einschränken”, erklärt Susann Dietzschold, Stadtratskandidatin im Wahlkreis Südvorstadt.

Am Karfreitag ab 19:00 Uhr laden deshalb die Dresdner Piraten zum Ostertanz vor das Ostpol auf der Königsbrücker Straße, wo sie mit DJ und Musik für Tanzfreiheit an Feiertagen und die Trennung von Staat und Religion demonstrieren werden.

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Wir lassen uns das Tanzen nicht verbieten! Foto: zettelwirtschaft-hamburg.de.

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